Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
absetzbar
ạb|setz|bar :1. (Steuerwesen) sich von dem zu versteuernden Einkommen ↑ "absetzen" (10) lassend:
die Zinsen sind [steuerlich] absetzbar.
2. (Kaufmannssprache) sich ↑ "absetzen" (9) lassend, verkäuflich:
leicht absetzbare Ware;
habe er den Auftrag gehabt …, das Gebäude zu verkaufen, jedoch sei es zunächst nicht absetzbar gewesen (Saarbr. Zeitung 12./13. 7. 80, 18).
3. (vom Träger eines Amtes o. Ä.) der Möglichkeit unterliegend, ↑ {{link}}abgesetzt{{/link}} (7) zu werden:
der Papst, ein Kaiser ist nicht absetzbar.
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