Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
absegnen
ạb|seg|nen (umgangssprachlich):die Ausführung eines Vorhabens o. Ä. (als höhere Instanz) befürworten, genehmigen:
Das Dokument … wurde noch nicht offiziell abgesegnet (MM 5./6. 1. 89, 1);
Alle diese Variationen sind von der … Rechtsprechung abgesegnet worden (Spiegel 1, 1983, 56);
Die einen wurden gefragt, ob sie den mediterranen Essensregeln oder lieber einer medizinisch abgesegneten Herz-Diät folgen wollten (natur 2, 1996, 40);
Gilt eine Parkscheibe nur in der amtlich abgesegneten Form …? (ADAC-Motorwelt 1, 1975, 54).
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