Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abschwören
ạb|schwö|ren :1. sich von jemandem, etwas (mit einem Schwur) lossagen:
seinem Glauben abschwören;
Ü dem Alkohol abschwören (ihn aufgeben);
Nicht selten schwört man bei dieser Gelegenheit irgendwelchen kleinen und größeren Lastern ab (Zivildienst 10, 1986, 1);
K Ich habe meinen Glauben abgeschworen (Schiller, Maria Stuart II, 8).
2. (veraltend) ableugnen:
eine Schuld abschwören;
Der Magistrat hat dein Urteil kassiert. Alle Zeugen haben abgeschworen (Süskind, Parfum 309).
3. durch eine Eidesformel bekräftigen; ↑ "schwören" (1 b):
spricht euch von … aller wohlverdienten Strafe los, welches Ihr mit untertänigem Dank erkennen und dagegen die Urfehde abschwören (den Schwur, Urfehde zu halten, ablegen) werdet (Goethe, Götz IV).
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