Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
[A]
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
abschwören
ạb|schwö|ren:1. sich von jemandem, etwas (mit einem Schwur) lossagen:
seinem Glauben abschwören;
Ü dem Alkohol abschwören (ihn aufgeben);
Nicht selten schwört man bei dieser Gelegenheit irgendwelchen kleinen und größeren Lastern ab (Zivildienst 10, 1986, 1);
K Ich habe meinen Glauben abgeschworen (Schiller, Maria Stuart II, 8).
2. (veraltend) ableugnen:
eine Schuld abschwören;
Der Magistrat hat dein Urteil kassiert. Alle Zeugen haben abgeschworen (Süskind, Parfum 309).
3. durch eine Eidesformel bekräftigen; ↑ "schwören" (1 b):
spricht euch von … aller wohlverdienten Strafe los, welches Ihr mit untertänigem Dank erkennen und dagegen die Urfehde abschwören (den Schwur, Urfehde zu halten, ablegen) werdet (Goethe, Götz IV).
ạb|schwö|ren
seinem Glauben abschwören;
Ü dem Alkohol abschwören (ihn aufgeben);
Nicht selten schwört man bei dieser Gelegenheit irgendwelchen kleinen und größeren Lastern ab (Zivildienst 10, 1986, 1);
K
2. (veraltend) ableugnen:
eine Schuld abschwören;
Der Magistrat hat dein Urteil kassiert. Alle Zeugen haben abgeschworen (Süskind, Parfum 309).
3. durch eine Eidesformel bekräftigen; ↑ "schwören" (1 b):
spricht euch von … aller wohlverdienten Strafe los, welches Ihr mit untertänigem Dank erkennen und dagegen die Urfehde abschwören (den Schwur, Urfehde zu halten, ablegen) werdet (Goethe, Götz IV).