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Abschlussgebühr
Ạb|schluss|ge|bühr, die:für den ↑ "Abschluss" (4 a) eines Vertrages, besonders eines Versicherungsvertrages, erhobene Gebühr:
Bei manchen Bauspar-Tarifen ist vorgesehen, dass der Anleger die Abschlussgebühr erstattet bekommt, sofern er kein Bauspar-Darlehen in Anspruch nimmt (SZ 7. 7. 2004, 30).
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