Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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abschließen
ạb|schlie|ßen:1. a) (einen Raum o. Ä.) mit einem Schlüssel [ver]sperren, zuschließen:
das Zimmer, die Wohnung, den Schrank abschließen;
das Auto abschließen;
das Fahrrad abschließen (mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern);
die Tür war abgeschlossen;
du musst noch abschließen;
b) (landschaftlich) wegschließen, verschließen:
Geld abschließen.
2. von etwas, jemandem absondern, trennen:
etwas luftdicht, hermetisch abschließen;
du kannst dich doch nicht hier einschließen, abschließen von der Welt (Geissler, Wunschhütlein 39).
3. einen Abschluss von etwas bilden:
das Theater schloss die eine Seite des Platzes ab.
4. beenden, zum Abschluss bringen, zu Ende führen:
ein Gespräch, seine Studien, einen Roman abschließen;
die Bücher, ein Konto abschließen (Kaufmannssprache, Bankwesen; Bilanz ziehen);
ihr Rücktritt schloss eine Epoche ab;
die Untersuchungen, Messungen, die Vorbereitungen für die Unternehmung waren abgeschlossen;
ein abgeschlossenes Universitätsstudium;
Es gibt Dinge, die man abschließen und hinter sich bringen muss (Zwerenz, Kopf 166);
»Eins wissen wir jedenfalls bei ihr genau«, schloss Kilian das Thema ab, »ihre roten Haare sind echt« (Danella, Hotel 235).
5. a) mit etwas enden, aufhören, seinen Abschluss finden:
die Tapete schließt mit einer goldenen Borte ab;
der Roman schließt mit dem Tod des Helden ab;
mit einem Fehlbetrag, mit Gewinn abschließen (Kaufmannssprache; Bilanz ziehen);
b) mit jemandem, etwas zu einem Ende kommen, die Beziehungen zu jemandem, etwas abbrechen:
ich habe mit ihr abgeschlossen;
mit dem Leben, der Welt abgeschlossen haben (nichts mehr vom Leben erwarten, resignieren).
6. (durch Vertrag o. Ä.) vereinbaren:
einen Vertrag mit jemandem, eine Versicherung, Geschäfte abschließen;
eine Wette [mit jemandem, auf etwas] abschließen (mit jemandem, in Bezug auf etwas wetten);
für eine Tournee durch Deutschland abschließen;
In der Euphorie über das billige Geld sollten potenzielle Hauskäufer jedoch nicht gleich das zuerst angebotene Darlehen abschließen (SZ 8. 10. 2005, 29).
ạb|schlie|ßen
das Zimmer, die Wohnung, den Schrank abschließen;
das Auto abschließen;
das Fahrrad abschließen (mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern);
die Tür war abgeschlossen;
b) (landschaftlich) wegschließen, verschließen:
Geld abschließen.
2. von etwas, jemandem absondern, trennen:
etwas luftdicht, hermetisch abschließen;
du kannst dich doch nicht hier einschließen, abschließen von der Welt (Geissler, Wunschhütlein 39).
3. einen Abschluss von etwas bilden:
das Theater schloss die eine Seite des Platzes ab.
4. beenden, zum Abschluss bringen, zu Ende führen:
ein Gespräch, seine Studien, einen Roman abschließen;
die Bücher, ein Konto abschließen (Kaufmannssprache, Bankwesen; Bilanz ziehen);
ihr Rücktritt schloss eine Epoche ab;
die Untersuchungen, Messungen, die Vorbereitungen für die Unternehmung waren abgeschlossen;
ein abgeschlossenes Universitätsstudium;
Es gibt Dinge, die man abschließen und hinter sich bringen muss (Zwerenz, Kopf 166);
»Eins wissen wir jedenfalls bei ihr genau«, schloss Kilian das Thema ab, »ihre roten Haare sind echt« (Danella, Hotel 235).
5. a) mit etwas enden, aufhören, seinen Abschluss finden:
die Tapete schließt mit einer goldenen Borte ab;
der Roman schließt mit dem Tod des Helden ab;
mit einem Fehlbetrag, mit Gewinn abschließen (Kaufmannssprache; Bilanz ziehen);
b) mit jemandem, etwas zu einem Ende kommen, die Beziehungen zu jemandem, etwas abbrechen:
ich habe mit ihr abgeschlossen;
mit dem Leben, der Welt abgeschlossen haben (nichts mehr vom Leben erwarten, resignieren).
6. (durch Vertrag o. Ä.) vereinbaren:
einen Vertrag mit jemandem, eine Versicherung, Geschäfte abschließen;
eine Wette [mit jemandem, auf etwas] abschließen (mit jemandem, in Bezug auf etwas wetten);
für eine Tournee durch Deutschland abschließen;
In der Euphorie über das billige Geld sollten potenzielle Hauskäufer jedoch nicht gleich das zuerst angebotene Darlehen abschließen (SZ 8. 10. 2005, 29).