Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abschläglich
ạb|schläg|lich [zu ↑ "Abschlag" (3)] (veraltet):als Abschlagszahlung [gedacht]:
abschlägliche Zahlungen;
K Abschläglich ist der Sold entrichtet (Goethe, Faust II, 6045).
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