Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abschlägig
ạb|schlä|gig [zu ↑ "abschlagen" (7)] (Amtssprache):ablehnend, verweigernd:
eine abschlägige Antwort erteilen;
er wurde abschlägig beschieden (erhielt einen ablehnenden Bescheid);
ihre Bitte ist abschlägig beschieden (ist abgelehnt) worden;
es wurde ihm mitgeteilt, dass sein Gnadengesuch abschlägig beschieden sei (Tucholsky, Werke I, 348).
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