Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Abschied
Ạb|schied, der; -[e]s, -e [zu ↑ "abscheiden"]:1. Trennung von jemandem, etwas:
der erste Abschied von zu Hause fiel ihm sehr schwer;
ein Abschied für immer;
jemandem zum Abschied winken;
Das ganze Leben schien ihm ein Bahnhofsgelände zu sein … Man verpasst die Abschiede, hatte immerzu Verspätung (Fels, Sünden 48);
Interview mit … Dohnanyi zum Abschied (Ausscheiden) aus dem Amt (Spiegel 23, 1988, 238);
☆ Abschied nehmen (gehoben: 1. sich vor einer längeren Trennung verabschieden: von den Freunden, von der Heimat Abschied nehmen. 2. einem Toten den letzten Gruß entbieten: Die Aufbahrung erfolgt am Sonnabend … damit die Bevölkerung von dem Verstorbenen Abschied nehmen kann [Schädlich, Nähe 180]).
2. a) (veraltet) Entlassung (besonders von Offizieren, Beamten):
den Abschied erteilen, geben;
als Major seinen Abschied nehmen;
seinen Abschied (sein Entlassungsgesuch) einreichen;
b) den Abschied (2 a) bestätigendes Schriftstück:
Ich antworte nicht, weil ich dieses Blatt liegen ließ, bis mein Abschied vom Hofe da wäre (Goethe, Werther II, 19. April).
3. (Geschichte) festgestelltes Schlussergebnis beratender, tagender Versammlungen:
die Abschiede des Reichstages;
☆ aus Abschied und Traktanden fallen (schweizerisch; als Verhandlungsgegenstand erledigt sein: Damit fällt »Bellechasse« wohl aus Abschied und Traktanden [NZZ 14. 4. 85, 23]).
Ạb|schied, der; -[e]s, -e [zu ↑ "abscheiden"]:1.
der erste Abschied von zu Hause fiel ihm sehr schwer;
ein Abschied für immer;
jemandem zum Abschied winken;
Das ganze Leben schien ihm ein Bahnhofsgelände zu sein … Man verpasst die Abschiede, hatte immerzu Verspätung (Fels, Sünden 48);
Interview mit … Dohnanyi zum Abschied (Ausscheiden) aus dem Amt (Spiegel 23, 1988, 238);
☆ Abschied nehmen (gehoben: 1. sich vor einer längeren Trennung verabschieden: von den Freunden, von der Heimat Abschied nehmen. 2. einem Toten den letzten Gruß entbieten: Die Aufbahrung erfolgt am Sonnabend … damit die Bevölkerung von dem Verstorbenen Abschied nehmen kann [Schädlich, Nähe 180]).
2. a)
den Abschied erteilen, geben;
als Major seinen Abschied nehmen;
seinen Abschied (sein Entlassungsgesuch) einreichen;
b) den Abschied (2 a) bestätigendes Schriftstück:
Ich antworte nicht, weil ich dieses Blatt liegen ließ, bis mein Abschied vom Hofe da wäre (Goethe, Werther II, 19. April).
3. (Geschichte) festgestelltes Schlussergebnis beratender, tagender Versammlungen:
die Abschiede des Reichstages;
☆ aus Abschied und Traktanden fallen (schweizerisch; als Verhandlungsgegenstand erledigt sein: Damit fällt »Bellechasse« wohl aus Abschied und Traktanden [NZZ 14. 4. 85, 23]).