Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abrufen
ạb|ru|fen :1. a) veranlassen, sich von einem Ort, einer Stelle wegzubegeben:
jemanden aus einer Sitzung abrufen;
b) (selten) von einem Posten zurückrufen, abberufen:
einen Funktionär [von seinem Posten] abrufen;
Ü betrauert man den Tod des Gruberbauern …, der im 56. Lebensjahre ins Jenseits abgerufen wurde (geh. verhüll.; Sonntagspost 3. 12. 67, 2).
2. a) (EDV) ↑ "abfragen" (2 a):
Informationen, Daten abrufen;
Nebenan, in dem fensterlosen Raum, rief sein Kollege Ulli der Reihe nach die einzelnen Zusatzfragen des Programms ab (Simmel, Stoff 289);
Ü was wir gespeichert haben, ist ein Wissen, das wir aufgrund von Lernprozessen selbst konstruiert haben und das wir in der Regel auch nicht einfach abrufen, sondern rekonstruieren (Lernmethoden 1997, 55);
b) (Flugwesen) zur Landung auffordern:
eine Maschine abrufen.
3. a) (Kaufmannssprache) (vom Käufer) den Verkäufer anweisen, eine bereitgestellte Ware zu liefern:
den Rest einer Ware abrufen;
b) (Bankwesen) (Geld von einem Konto) abheben, sich auszahlen lassen:
eine bestimmte Summe vom Konto abrufen;
wenn Mitgliedstaaten nicht alle Mittel für Förderprogramme abrufen, fließen sie an Nettozahler wie Deutschland zurück (SZ 19. 12. 2005, 7);
c) (besonders Sport) zur Wirkung bringen:
im richtigen Moment die bestmögliche Leistung abrufen können.
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