Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Abruf
Ạb|ruf, der; -[e]s, -e :1. Aufforderung, sich von einem Ort, einer Stelle wegzubegeben; Abberufung:
sich auf Abruf (für die Weisung zu kommen) bereithalten;
Ü Eine Unsumme von Stunden … sind mir auf Abruf (abrufbar) im Gedächtnis (Frisch, Stiller 396).
2. (Kaufmannssprache) Weisung des Käufers an den Verkäufer, eine Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern:
eine Ware auf Abruf kaufen, bestellen;
den Käufer zum Abruf (zum Abrufen) der Ware auffordern.
3. (Bankwesen) Abheben vom Konto:
der Abruf einer Summe.
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