Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abmelden
ạb|mel|den :1. a) (besonders Militär) den Weggang ordnungsgemäß melden:
sich, die Kameraden bei seinem Kommandeur abmelden;
b) die Aufgabe des Wohnsitzes bei der dafür zuständigen Stelle melden:
hast du dich, deine Familie schon [bei der Gemeindeverwaltung] abgemeldet?;
c) das Ausscheiden bei der zuständigen Stelle melden:
seinen Sohn von der Schule, sich bei seinem Verein abmelden;
sich beim, vom Amt abmelden (umgangssprachlich; der Agentur für Arbeit mitteilen, dass man nicht mehr arbeitslos ist);
Ü Mit dieser Haltung eckt man wenig an, aber man meldet sich … aus der … Diskussion ab (man nimmt nicht mehr daran teil; CCI 12, 1985, 38);
d) der zuständigen Stelle melden, dass etwas nicht mehr benutzt wird, nicht [mehr] in Betrieb ist:
das Fernsehgerät, das Auto vor den Wintermonaten abmelden;
e) (EDV) sich ↑ "ausloggen"; eine ↑ "Community" im Internet [dauerhaft] verlassen:
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2. (Sportjargon) seinen Gegner nicht zur Entfaltung kommen lassen, ihn beherrschen:
der Verteidiger hatte den englischen Linksaußen völlig abgemeldet.
3.[bei jemandem] abgemeldet sein (umgangssprachlich; nicht mehr [von jemandem] beachtet werden, seine Gunst verloren haben: Wenn einer säuft, ist er bei mir abgemeldet [Kirst, 08/15, 484]).
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