Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abmeiern
ạb|mei|ern [zu ↑ "Meier"]:1. (Geschichte) jemandem den Meierhof, das Pachtgut, den Erbhof entziehen:
man meierte die Pächter ab.
2. (umgangssprachlich) entlassen, abschieben, seines Amtes entheben:
Ministerstühle werden feilgeboten …, Amtsinhaber abgemeiert (Spiegel 22, 1988, 18);
Gisela ging neuerdings mit Hanning; Kutti … war abgemeiert (hatte ihre Gunst verloren; Kempowski, Uns 132).
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