Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abmahnen
ạb|mah|nen :1. (veraltend) jemandem eindringlich von etwas abraten:
er mahnte mich von dem Unternehmen ab.
2. (Rechtssprache) zu vertrags- oder gesetzesgemäßem Verhalten auffordern, eindringlich [er]mahnen:
die Firma ist vom Bundeskartellamt abgemahnt worden, Missbräuche ihrer Preisbindung abzustellen;
viele … sind mit Kündigungsdrohung abgemahnt (Spiegel 7, 1984, 41).
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