Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abmachen
ạb|ma|chen :1. (umgangssprachlich) von etwas loslösen und entfernen:
den Rost abmachen;
das Schild [von der Tür] abmachen;
Ü das mach dir man ab, Vater! Schnaps kriegst du nie mehr (berlinisch; das schlag dir aus dem Kopf!; Fallada, Jeder 327).
2. a) vereinbaren:
einen neuen Termin, eine dreimonatige Kündigungsfrist abmachen;
wir hatten abgemacht, dass jeder die Hälfte zahlen soll;
es war zwischen ihnen noch nichts abgemacht worden;
(bekräftigend, zustimmend in Bezug auf den Abschluss einer Vereinbarung:) abgemacht!;
b) eine Vereinbarung treffen, einen Vertrag schließen:
dass ich sogleich mit ihm abmachte und ihn in unsere Dienste nahm (C. F. Meyer, Amulett 9).
3. (in bestimmter Weise) klären, ins Reine bringen:
etwas gütlich abmachen;
alle Geschäfte im Restaurant abmachen;
wir wollen die Sache unter uns abmachen;
das musst du mit dir selbst abmachen (du musst selbst sehen, wie du damit fertig wirst);
mein Fall war nicht im Sitzen abzumachen (ließ sich nicht ohne Mühe erledigen; Muschg, Gegenzauber 288).
4. (umgangssprachlich) ableisten, hinter sich bringen:
seine Dienstzeit abgemacht haben;
Ich mache … einen längeren Knast ab (Oxmox 5, 1985, 153).
5. (besonders ostösterreichisch) ↑ "anmachen" (3 a):
Inzwischen Pinienkerne anrösten, Salat mit Himbeeressig und Sonnenblumenöl abmachen, Walnüsse unterrühren (Presse 4. 7. 2003).
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