Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
[A]
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
Ablöse
Ạb|lö|se, die; -, -n:1. (selten) Ablösung:
Ohne Mocks Einwilligung wird keiner seiner Gegner die Ablöse des Langzeitobmanns riskieren (profil 30, 1987, 15).
2. a) (österreichisch, sonst umgangssprachlich) Kurzform von ↑ "Ablösesumme":
1860 möchte möglichst wenig Ablöse für den Mittelfeldprofi Steffen Hofmann zahlen, höchstens eine halbe Million Euro (SZ 30. 12. 2005, 34);
b) (österreichisch, sonst umgangssprachlich) Summe, die an den Vormieter oder Verkäufer für übernommene Einbauten, Einrichtungsgegenstände o. Ä. gezahlt wird:
☆ verbotene Ablöse (Rechtssprache; Zahlung an den Vermieter oder Vormieter ohne entsprechende Gegenleistung);
c) (österreichisch) Ankauf von [bebautem] Land durch Bund, Land oder Gemeinden für Bauten im öffentlichen Interesse:
Bei der Feinplanung werde man den Betroffenen … helfen – bei der Verhandlung um die Ablöse des Hauses oder beim Lärmschutz (Salzburger Nachr. 20. 11. 2007, o. S.);
d) (österreichisch) Geldsumme, die Eigentümer von [bebautem] Land beim Verkauf desselben von Bund, Land oder Gemeinden erhalten.
Ạb|lö|se, die; -, -n:1. (selten) Ablösung:
Ohne Mocks Einwilligung wird keiner seiner Gegner die Ablöse des Langzeitobmanns riskieren (profil 30, 1987, 15).
2. a) (österreichisch, sonst umgangssprachlich) Kurzform von ↑ "Ablösesumme":
1860 möchte möglichst wenig Ablöse für den Mittelfeldprofi Steffen Hofmann zahlen, höchstens eine halbe Million Euro (SZ 30. 12. 2005, 34);
b) (österreichisch, sonst umgangssprachlich) Summe, die an den Vormieter oder Verkäufer für übernommene Einbauten, Einrichtungsgegenstände o. Ä. gezahlt wird:
☆ verbotene Ablöse (Rechtssprache; Zahlung an den Vermieter oder Vormieter ohne entsprechende Gegenleistung);
c) (österreichisch) Ankauf von [bebautem] Land durch Bund, Land oder Gemeinden für Bauten im öffentlichen Interesse:
Bei der Feinplanung werde man den Betroffenen … helfen – bei der Verhandlung um die Ablöse des Hauses oder beim Lärmschutz (Salzburger Nachr. 20. 11. 2007, o. S.);
d) (österreichisch) Geldsumme, die Eigentümer von [bebautem] Land beim Verkauf desselben von Bund, Land oder Gemeinden erhalten.