Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Ablehnungsandrohung
Ạb|leh|nungs|an|dro|hung, die (Rechtssprache):Androhung, eine Leistung o. Ä. nach Ablauf einer gesetzten Frist nicht mehr anzunehmen:
Der Besteller muss in Zukunft seine Fristsetzung für eine Mängelbeseitigung nicht mehr mit einer Ablehnungsandrohung versehen und hat nach erfolglosem Ablauf dieser Frist das Recht zur Selbstvornahme (SZ 18. 1. 2002, V2/1).
Ạb|leh|nungs|an|dro|hung, die (Rechtssprache):Androhung, eine Leistung o. Ä. nach Ablauf einer gesetzten Frist nicht mehr anzunehmen:
Der Besteller muss in Zukunft seine Fristsetzung für eine Mängelbeseitigung nicht mehr mit einer Ablehnungsandrohung versehen und hat nach erfolglosem Ablauf dieser Frist das Recht zur Selbstvornahme (SZ 18. 1. 2002, V2/1).