Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ablehnen
ạb|leh|nen :1. (Angebotenes) nicht annehmen:
jemandes Einladung ablehnen;
ein Geschenk ablehnen;
er hat die Wahl abgelehnt;
er hätte aus Höflichkeit nicht ablehnen dürfen (Loest, Pistole 251).
2. einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben:
einen Antrag ablehnen;
die Zahlung von tausend Euro ablehnen.
3. nicht gelten lassen, nicht gutheißen; missbilligen:
ein Regime ablehnen;
die moderne Malerei ablehnen;
er lehnt seinen Schwiegersohn ab;
Er lehne jede Gewalt ab, er billige sie nicht (Gregor-Dellin, Traumbuch 95).
4. [eigentlich = die Lehne (= Stütze) von etwas wegnehmen] als nicht in Betracht kommend zurückweisen:
ich muss jede Verantwortung ablehnen;
jemanden als Zeugen ablehnen;
Patienten, die aus Glaubensgründen Blutübertragungen ablehnen (Hackethal, Schneide 202).
5. sich weigern, etwas zu tun; verweigern:
die Ausführung eines Befehls, die Behandlung eines Patienten ablehnen;
er lehnte es ab, einen mitzutrinken;
eine ablehnende Antwort;
sich ablehnend verhalten.
6. abwehren, fernhalten:
ein Mittel …, wodurch so manches Leiden gestillt, so manche Gefahr abgelehnt werden könnte (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 8).
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