Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ablegen
ạb|le|gen:1. a) (ein Kleidungsstück o. Ä.) ausziehen, abnehmen:
den Mantel ablegen;
willst du nicht ablegen?;
b) (besonders Kleidung) nicht mehr tragen:
die Trauerkleidung ablegen;
sie legte den Verlobungsring ab;
abgelegte Sachen;
Ü seinen Namen ablegen;
alte Gewohnheiten ablegen (sie aufgeben);
sie hatte ihre Nervosität, Scheu abgelegt (sich davon frei gemacht);
mein Vater hat den Adel abgelegt (Wiechert, Jeromin-Kinder 124);
er hatte den Zyniker abgelegt (Musil, Mann 439);
c) (landschaftlich derb) gebären:
Jetzt hat meine Olle auch noch 'n Kind abgelegt (Marchwitza, Kumiaks 238).
2. a) an einen Ort legen:
den Hörer ablegen;
den Schriftwechsel ablegen (Bürowesen; zur Aufbewahrung in einen Ordner o. Ä. legen);
den Satz ablegen (Druckwesen früher; die einzelnen Buchstaben wieder in den Setzkasten legen);
Herzass ablegen (Kartenspiele; beiseitelegen, weil die Karte nicht mehr benötigt wird);
legte sie den Kugelschreiber auf der Klapplehne ab (Jägersberg, Leute 11);
Nach dem Abruf löscht der Empfänger die Daten, er kann sie … auch in einen anderen Speicher ablegen (EDV; speichern; Rhein-Zeitung 21. 12. 84, 25);
b) (besonders Jägersprache) (einen Hund) sich niederlegen und warten lassen.
3. [ursprünglich = (das Geld für) eine geschuldete Summe hinlegen (= bezahlen)] vollziehen, leisten, machen:
eine Prüfung ablegen (machen);
einen Eid ablegen (schwören);
die Beichte ablegen (gehoben; beichten);
ein Gelübde ablegen (geloben);
ein Geständnis ablegen (gestehen);
ein Bekenntnis [über etwas] ablegen ([etwas] bekennen);
für jemanden oder etwas Zeugnis ablegen (für jemanden zeugen, etwas bezeugen);
Rechenschaft [über etwas] ablegen (geben);
einen Beweis [für etwas] ablegen ([etwas] beweisen).
4. (veraltet, noch landschaftlich) es auf etwas anlegen, absehen:
worauf hast du es denn abgelegt?
5. (Seemannssprache) vom Kai o. Ä. wegfahren:
das Schiff hatte in der Nacht abgelegt;
Als … das Boot von der Bunkerpier ablegte (Ott, Haie 353).
ạb|le|gen
den Mantel ablegen;
willst du nicht ablegen?;
b) (besonders Kleidung) nicht mehr tragen:
die Trauerkleidung ablegen;
sie legte den Verlobungsring ab;
abgelegte Sachen;
Ü seinen Namen ablegen;
alte Gewohnheiten ablegen (sie aufgeben);
sie hatte ihre Nervosität, Scheu abgelegt (sich davon frei gemacht);
mein Vater hat den Adel abgelegt (Wiechert, Jeromin-Kinder 124);
er hatte den Zyniker abgelegt (Musil, Mann 439);
c) (landschaftlich derb) gebären:
Jetzt hat meine Olle auch noch 'n Kind abgelegt (Marchwitza, Kumiaks 238).
2. a) an einen Ort legen:
den Hörer ablegen;
den Schriftwechsel ablegen (Bürowesen; zur Aufbewahrung in einen Ordner o. Ä. legen);
den Satz ablegen (Druckwesen früher; die einzelnen Buchstaben wieder in den Setzkasten legen);
Herzass ablegen (Kartenspiele; beiseitelegen, weil die Karte nicht mehr benötigt wird);
legte sie den Kugelschreiber auf der Klapplehne ab (Jägersberg, Leute 11);
Nach dem Abruf löscht der Empfänger die Daten, er kann sie … auch in einen anderen Speicher ablegen (EDV; speichern; Rhein-Zeitung 21. 12. 84, 25);
b) (besonders Jägersprache) (einen Hund) sich niederlegen und warten lassen.
3.
eine Prüfung ablegen (machen);
einen Eid ablegen (schwören);
die Beichte ablegen (gehoben; beichten);
ein Gelübde ablegen (geloben);
ein Geständnis ablegen (gestehen);
ein Bekenntnis [über etwas] ablegen ([etwas] bekennen);
für jemanden oder etwas Zeugnis ablegen (für jemanden zeugen, etwas bezeugen);
Rechenschaft [über etwas] ablegen (geben);
einen Beweis [für etwas] ablegen ([etwas] beweisen).
4. (veraltet, noch landschaftlich) es auf etwas anlegen, absehen:
worauf hast du es denn abgelegt?
5. (Seemannssprache) vom Kai o. Ä. wegfahren:
das Schiff hatte in der Nacht abgelegt;
Als … das Boot von der Bunkerpier ablegte (Ott, Haie 353).