Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abkindern
ạb|kin|dern (Jargon veraltet):(in Bezug auf ein vom Staat bei der Gründung einer Familie gewährtes Darlehen) durch Kinder, die ein Elternpaar bekommt, die Rückzahlung des Darlehens erlassen bekommen:
In der DDR gab es … keine Nachwuchssorgen, denn dort wurde Kinderkriegen vom Staat effektiv gefördert, etwa durch das »Abkindern« von Eheschließungsdarlehen (SZ 26. 3. 2005, 47).
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