Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abheuern
ạb|heu|ern :1. (Seemannssprache) aus dem Dienst auf einem Schiff entlassen:
ein Besatzungsmitglied abheuern.
2. (Seemannssprache) den Dienst auf einem Schiff aufgeben; abmustern:
der zweite Steuermann hat abgeheuert;
Wer abgeheuert hat, verbringt die freie Zeit bis zum nächsten Törn nicht selten im Seemannsheim (SZ 14. 10. 2002, 12).
3. (umgangssprachlich) [jemandem] jemanden abwerben:
[einem Unternehmen] Arbeitskräfte abheuern.
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