Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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abhängig
ạb|hän|gig:1. a) durch etwas bedingt, bestimmt; von etwas entscheidend beeinflusst:
das ist von den Umständen abhängig;
etwas von einer Bedingung abhängig machen (für etwas eine bestimmte Bedingung stellen);
b) auf jemanden oder etwas angewiesen, an jemanden oder etwas gebunden:
von den Eltern [finanziell] abhängig sein;
von einem Land wirtschaftlich abhängig sein;
Er … geriet … in die Gewalt seiner … Frau und wurde … in allem fast unbedingt von ihr abhängig (Hauptmann, Thiel 7);
eine von den Launen ihres Herrn abhängige Masse von Sklaven (Thieß, Reich 511);
c) in krankhafter Weise körperlich stark an Genuss-, Rauschmittel o. Ä. gebunden, darauf angewiesen:
er ist vom Alkohol, von Drogen abhängig;
weil sie davon überzeugt ist, dass Hasch abhängig macht (ran 3, 1980, 22).
2. unselbstständig:
in abhängiger Stellung sein;
abhängig Beschäftigte, Erwerbstätige (Amtssprache; Personen, die nicht selbstständig, sondern als Angestellte, Beamte, Arbeiter oder Auszubildende arbeiten);
(Sprachwissenschaft:) abhängiger (untergeordneter) Satz (Neben-, Gliedsatz), -e (indirekte) Rede, abhängiger (obliquer) Fall.
3. (veraltet) abfallend, geneigt:
ließen die Tiere hinschreiten auf einem Grunde, der linkerseits abhängig war und moosig (Th. Mann, Joseph 588).
ạb|hän|gig
das ist von den Umständen abhängig;
etwas von einer Bedingung abhängig machen (für etwas eine bestimmte Bedingung stellen);
b) auf jemanden oder etwas angewiesen, an jemanden oder etwas gebunden:
von den Eltern [finanziell] abhängig sein;
von einem Land wirtschaftlich abhängig sein;
Er … geriet … in die Gewalt seiner … Frau und wurde … in allem fast unbedingt von ihr abhängig (Hauptmann, Thiel 7);
eine von den Launen ihres Herrn abhängige Masse von Sklaven (Thieß, Reich 511);
c) in krankhafter Weise körperlich stark an Genuss-, Rauschmittel o. Ä. gebunden, darauf angewiesen:
er ist vom Alkohol, von Drogen abhängig;
weil sie davon überzeugt ist, dass Hasch abhängig macht (ran 3, 1980, 22).
2. unselbstständig:
in abhängiger Stellung sein;
abhängig Beschäftigte, Erwerbstätige (Amtssprache; Personen, die nicht selbstständig, sondern als Angestellte, Beamte, Arbeiter oder Auszubildende arbeiten);
(Sprachwissenschaft:) abhängiger (untergeordneter) Satz (Neben-, Gliedsatz), -e (indirekte) Rede, abhängiger (obliquer) Fall.
3. (veraltet) abfallend, geneigt:
ließen die Tiere hinschreiten auf einem Grunde, der linkerseits abhängig war und moosig (Th. Mann, Joseph 588).