Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abhandeln
ạb|han|deln :1. jemandem nach längerem Handeln abkaufen, durch Herunterhandeln von jemandem erwerben:
Ü ich lasse mir von meinem Recht nichts abhandeln;
dass Ranek ein Gauner sei und ihm das Tuch … für lausige drei Kartoffeln abgehandelt hätte (Hilsenrath, Nacht 435);
vielleicht würde er sich einen Kompromiss abhandeln lassen (sich durch Überredung dazu bringen lassen; Kühn, Zeit 153).
2. [wissenschaftlich] darstellen, gründlich behandeln:
ein Thema, einen Gegenstand abhandeln;
Kulturen …, die in ihrer Bedeutung den hier abgehandelten kaum nachstehen (Ceram, Götter 437).
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