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Abgeltungsteuer
Ạb|gel|tungs|steu|er, Ạb|gel|tung|steu|er, die (Steuerwesen):auf die einen bestimmten Freibetrag überschreitenden Zinserträge erhobene pauschale Zinssteuer, durch deren Entrichtung die Steuerpflicht erlischt.
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