Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
abführen
ạb|füh|ren :1. a) jemanden, der ergriffen wurde, wegführen; besonders jemanden, der festgenommen wurde, in polizeilichen Gewahrsam bringen:
die Gangster wurden abgeführt;
Liebenswürdig … überreichte Jones … das Stilett und ließ sich abführen (Erné, Fahrgäste 80);
b) (Verbindungswesen) wegen Verwundung, regelwidriger Haltung o. Ä. vor dem Ende der Fechtzeit aus der Mensur nehmen und für besiegt erklären [lassen]:
wir mussten zwei Bundesbrüder auf Haltung und drei auf Schmiss abführen;
c) ableiten:
Abgase, Abwärme abführen;
d) von etwas wegführen, abbringen:
dieser Weg führt uns von unserem Ziel ab;
Ü dieser Gedankengang führt nur vom Thema ab;
e) von etwas abzweigen:
an dieser Stelle führt der Weg von der Hauptstraße ab;
f) Gelder an jemanden, etwas abliefern, zahlen:
Steuern an das Finanzamt abführen;
der Anteil der Kosten, die der Arbeitgeber abführt (Woche 7. 3. 97, 12);
g) sich entfernen, verschwinden:
er wird sie dir auf der Nase beschwatzen, dem Mädel eins hinsetzen und führt sich ab (Schiller, Kabale I, 1).
2. a) den Stuhlgang fördern:
Rhabarber führt ab;
abführende Mittel;
b) den Darm leeren:
sie konnte schon drei Tage nicht abführen.
3. (veraltend) täuschen, anführen:
wenn zwei sich lieben und er führt das Mädchen ab, so bleibt er ein Ehrenmann (Th. Mann, Erzählungen 8).
4. (Schrift- und Druckwesen) (einen Satz, Textteil) mit einem schließenden Anführungszeichen versehen.
5. (Jägersprache) zum Jagdhund ausbilden:
einen Jagdhund abführen.
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