Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
aberkennen
ạb|er|ken|nen :(jemandem etwas) [durch einen (Gerichts)beschluss] absprechen:
jemandem die bürgerlichen Ehrenrechte aberkennen;
Molik …, dem die SED wegen unverhohlener Systemkritik … die Promotion aberkennen ließ (Spiegel 43, 1977, 65);
Dem Team wurden alle WM-Punkte … aberkannt (SZ 28. 4. 2005, 33).
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