Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
-eigen
-ei|gen:1. besagt in Bildungen mit Substantiven, wem die beschriebene Sache gehört, wer sie in seinem Besitz hat:
gewerkschafts-, konzern-, universitätseigen.
2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Sache typisch, charakteristisch ist für etwas:
system-, wesens-, zeiteigen.
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