Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
-bar
-bar [mittelhochdeutsch -bære, althochdeutsch -bāri; ursprünglich nur in Zusammensetzungen vorkommendes Adjektiv mit der Bedeutung »tragend, fähig zu tragen«, zu althochdeutsch beran, ↑ "gebären"]:1. a) drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass mit der beschriebenen Person oder Sache etwas gemacht werden kann:
bebaubar, heizbar, öffenbar;
b) :
unverwechselbar, unverwitterbar.
2. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etwas machen kann:
brennbar, haftbar.
3. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Sache zu etwas geeignet ist:
badebar, tanzbar, wanderbar.
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