Duden - Das Stilwörterbuch
zwingen
1.a) nötigen: jmdn. zu einem Geständnis, zum Rücktritt, zum Sprechen zwingen; es zwingt dich niemand, das zu tun; das Flugzeug wurde zur Landung gezwungen; man muss ihn zu seinem Glück zwingen (muss ihn ein wenig zum Handeln antreiben); sie musste sich zu einem Lächeln, zur Ruhe, zum Arbeiten zwingen; er lässt sich nicht zwingen; ich will dich ja nicht zwingen, aber ...;
b) von jmdm. fordern: die Situation zwang ihn zu raschem Handeln/rasch zu handeln; die Gefährlichkeit der Situation zwang uns zur Eile; wir sehen uns gezwungen, gerichtlich dagegen vorzugehen; die wirtschaftliche Lage zwingt zu Einsparungen; ADJ. PART.: eine zwingende Notwendigkeit; er hatte zwingende (stichhaltige) Gründe; dieser Schluss ist nicht zwingend; er lächelte gezwungen (unnatürlich).
2. (geh. ) mit Gewalt befördern: den Gefesselten auf einen Stuhl, zu Boden zwingen; man zwang die Gefangenen in einen engen Raum;
Ü etw. in seine Gewalt, unter seine Kontrolle zwingen.
1.a)
b)
2.
Ü etw. in seine Gewalt, unter seine Kontrolle zwingen.