Duden - Das Stilwörterbuch
zuweisen
:jmdm. eine Arbeit, eine Rolle, einen Platz, eine Wohnung zuweisen; das Arbeitsamt hat ihm einen Arbeitsplatz zugewiesen; ihr wurden drei Hilfskräfte zugewiesen; einer Institution Gelder, Mittel zuweisen;
Ü jmdm. Schuld [an etw.] zuweisen (geben).
Ü jmdm. Schuld [an etw.] zuweisen (geben).