Duden - Das Stilwörterbuch
zurückweisen
1. wieder an den früheren Platz verweisen: jmdn. an seinen Platz zurückweisen; mehrere Reisende wurden an der Grenze zurückgewiesen (durften nicht einreisen).2. nicht einlassen: einen Besucher zurückweisen.
3. entschieden ablehnen: etw. empört, entrüstet, mit Nachdruck, entschieden zurückweisen; ein Geschenk, einen Einspruch, eine Beschwerde, einen Vorwurf, ein Ansinnen, jede Einmischung zurückweisen; die Regierung wies Berichte zurück, wonach ...; die Klage, der Antrag, die Berufung wurde vom Gericht zurückgewiesen; eine Bewerberin zurückweisen.
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