Duden - Das Stilwörterbuch
zurückrufen
1.a) durch Rufen zum Umkehren veranlassen: jmdn. noch einmal [zu sich, ins Zimmer] zurückrufen;
Ü jmdn. ins Leben zurückrufen (wiederbeleben); ein fehlerhaftes Produkt zurückrufen (aus dem Handel nehmen); Fahrzeuge wegen Sicherheitsmängeln in die Werkstätten zurückrufen;
b) zurückbeordern: den Botschafter [nach Berlin] zurückrufen; er wurde aus dem Urlaub zurückgerufen;
c) im Weggehen rufen: er hat noch zurückgerufen, dass er auf mich warten würde;
d) einen Anrufer seinerseits anrufen: ich rufe gleich zurück; (Bürow. Jargon:) ich rufe Sie zurück.
2. in Erinnerung rufen: sich die Vergangenheit, die Ereignisse in die Erinnerung zurückrufen; ich konnte mir das Erlebnis nicht mehr ins Gedächtnis, ins Bewusstsein zurückrufen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: zurückrufen