Duden - Das Stilwörterbuch
zurückgeben
1. dem Eigentümer wiedergeben: er hat mir das geliehene Buch [noch nicht] zurückgegeben; der Lehrer gibt den Schülern die Hefte zurück; sein Parteibuch zurückgeben (aus der Partei austreten); das Geld, die gestohlenen Sachen zurückgeben; den Führerschein zurückgeben müssen; nicht benutzte Fahrkarten wieder zurückgeben (den Kauf der Fahrkarten rückgängig machen); etw. freiwillig zurückgeben;Ü einem Tier die Freiheit zurückgeben; jmdm. sein Wort, sein Versprechen zurückgeben (jmdn. von einem Versprechen lösen); dieser Erfolg gab ihm sein Selbstbewusstsein zurück; er hat sein Mandat [an die Partei], den Vorsitz in einem Gremium zurückgegeben.
2. auf die gleiche Art beantworten: einen Blick, einen Gruß zurückgeben; »Das ist nicht wahr!«, gab er zurück (antwortete er).
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