Duden - Das Stilwörterbuch
zulassen
1.a) jmdm. Zugang gewähren: es wurden keine Journalisten zu der Veranstaltung zugelassen;
b) in einer Funktion anerkennen: ein Auto [zum Verkehr] zulassen; ein Medikament zulassen; Tiere zur Zucht zulassen; ein Wertpapier an der Börse, zum Börsenhandel zulassen; er wurde [nicht] zur Prüfung, zum Abitur, zum/für das Studium zugelassen; die Partei wurde nicht zur Wahl zugelassen; jmdn. als Zeugen, als Prozessbeobachter zulassen; jmdn. als Arzt, als Apotheker zulassen (approbieren); sein> er ist als Anwalt [beim Bundesgerichtshof] zugelassen; der Kraftwagen ist noch nicht zugelassen.
2.
a) erlauben: ich werde das auf keinen Fall zulassen; ich kann [es] nicht zulassen, dass ...; wie konntest du das zulassen!; Gefühle zulassen (Psychol. ; sie nicht verdrängen);
b) die Möglichkeit zu etw. bieten: das Gesetz lässt keine Ausnahme, mehrere Interpretationen zu; diese Worte lassen keinen Zweifel zu; das lässt die Vermutung, den Schluss zu (lässt erwarten), dass ...; etw. lässt keinen Aufschub zu; das lässt sein Eigensinn nicht zu; wenn es meine Zeit zulässt, komme ich; die Straßenverhältnisse ließen kein höheres Tempo zu (machten es nicht möglich).
3. (ugs. ) geschlossen lassen: den Laden, die Tür, die Augen, den Mantel zulassen; lass das Päckchen zu!
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