Duden - Das Stilwörterbuch
zugestehen
:a) jmds. Anspruch auf etw. stattgeben: jmdm. ein Recht, einen Platz, eine Provision, mehr Freiraum zugestehen; dem Käufer Rabatt zugestehen; sie gestand mir zu, noch ein paar Tage zu bleiben;
b) anerkennen: ich muss dir zugestehen, Geschmack hast du; wir mussten ihm zugestehen, dass er korrekt gehandelt hatte; ich muss zugestehen, etwas in Verzug geraten zu sein.
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