Duden - Das Stilwörterbuch
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1. a) wörtlich wiedergeben: etw. falsch, ungenau, auswendig zitieren; Verse aus einer Dichtung, eine Stelle aus einem Buch zitieren; Brecht (eine Stelle aus Brechts Werk) zitieren; er zitiert öfter seinen alten Lehrer (das, was dieser immer sagte); einen Paragrafen zitieren; ein oft zitierter Satz, Autor; aus einer Rede zitieren;
b) anführen: eine Quelle zitieren; dieses Beispiel wird oft zitiert.
2. auffordern zu kommen: jmdn. zu sich, vor Gericht, aufs Rathaus, ins Ministerium zitieren.
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