Duden - Das Stilwörterbuch
Zeugnis
das:1. (geh. )
a) Beweis: etw. ist ein untrügliches Zeugnis für etw; diese Aussage ist Zeugnis seiner Unbestechlichkeit; sie hat damit ein glänzendes Zeugnis ihrer Intelligenz, von ihrer Intelligenz gegeben;
b) Gegenstand, der als Beweis dient: der Roman ist ein literarisches Zeugnis dieser Zeit; diese Funde sind Zeugnisse einer frühen Kulturstufe.
2.
a) Schulzeugnis: ein gutes, schlechtes, mäßiges, glänzendes Zeugnis; das Zeugnis der Reife (veraltend; Abiturzeugnis); am Ende des Schuljahres gibt es Zeugnisse, bekommen die Schüler ihre Zeugnisse; (ugs. :) der Junge hat ein gutes Zeugnis mit nach Hause gebracht;
b) Gutachten: ein amtliches, behördliches, ärztliches Zeugnis; ein Zeugnis ausstellen, vorlegen, beibringen, fordern, verlangen, fälschen;
c) Arbeitszeugnis: ein erstklassiges, ausgezeichnetes Zeugnis; ein Zeugnis verlangen, ausstellen, vorlegen; der Koch hat die besten Zeugnisse vorzuweisen;
Ü alle konnten ihm nur das beste Zeugnis ausstellen (sich nur positiv über ihn äußern).
3. (veraltend) Zeugenaussage: das Zeugnis verweigern; [falsches] Zeugnis [für jmdn. , gegen jmdn. ] ablegen;
Ü Zeugnis für seinen Glauben ablegen (seinen Glauben bekennen).
von etw. Zeugnis ablegen/geben (geh. ; etw. erkennen lassen, zeigen)
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