Duden - Das Stilwörterbuch
weihen
1.a) (kath. Rel. ) etw. für den gottesdienstlichen Gebrauch bestimmen: Kerzen, Glocken, den Altar, einen Friedhof weihen; die Kirche wurde im Jahre 1140 geweiht; geweihtes Wasser; ein geweihter Rosenkranz, Raum;
b) (christl. Rel. ) jmdm. ein kirchliches Amt übertragen: jmdn. zum Priester, zum Bischof, zum Papst weihen.
2. (geh. ) widmen: sich, sein Leben, seine ganze Kraft, seine Arbeit der Wissenschaft weihen; den Toten ein Gedenken weihen; das Denkmal ist den Gefallenen des Krieges geweiht.
3. (geh. ) preisgeben: etw. dem Verderben, dem Untergang weihen; die Gefangenen waren dem Tod geweiht.
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