Duden - Das Stilwörterbuch
vollstrecken
:1. (Rechtsspr. ) vollziehen: [an jmdm. ] ein Urteil, die Todesstrafe vollstrecken; ein Testament vollstrecken; die vollstreckende Gewalt (Exekutive).
2. (Sportjargon) ausführen und dabei ein Tor erzielen: einen Strafstoß vollstrecken; er vollstreckte blitzschnell.
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