Duden - Das Stilwörterbuch
verweisen
1. (geh. ) verbieten: die Mutter verwies dem Mädchen seine Verhaltensweise.2.
a) auf etw. hinweisen: den Leser auf eine frühere Stelle, auf eine Seite des Buches verweisen; der Beamte verwies mich auf die gesetzlichen Bestimmungen, auf die Vorschriften; das Schild verweist auf eine Einfahrt;
b) veranlassen, sich an jmdn. , etw. zu wenden: als ich mich beschwerte, verwies man mich an den Abteilungsleiter; der Kunde wurde an die Geschäftsleitung verwiesen; den Fall an die zuständige Instanz verweisen (Rechtsspr. ; übergeben).
3. hinausweisen: jmdn. der Schule/von der Schule, des Saales/aus dem Saal verweisen; der Spieler wurde des Platzes/vom Platz verwiesen (bekam einen Platzverweis); der Verurteilte wurde des Landes verwiesen.
4. (Sport) veranlassen, dass jmd. hinter einem selbst platziert wird: sie hat ihre Konkurrentin auf den zweiten Platz verwiesen.
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