Duden - Das Stilwörterbuch
verweigern
1.a) ablehnen: vor Gericht die Aussage verweigern; der Soldat verweigerte den Gehorsam, den Befehl; eine Antwort, Zustimmung verweigern; der Kranke verweigerte zwei Tage die Nahrung[saufnahme] (aß nichts); er hat die Gefolgschaft, den Wehrdienst verweigert; die Annahme einer Sendung verweigern; /Vermerk auf Postsendungen/: Annahme verweigert;
b) nicht gewähren: jmdm. eine Auskunft, eine Unterredung, die Zahlung, die Zulassung, die Genehmigung verweigern; die Behörden verweigerten ihm die Ausreise, das Visum; man hat ihm verweigert, das Haus zu betreten.
2. (Reitsport) (von Pferden) vor einem Hindernis scheuen: das Pferd hat zweimal am Rick verweigert.
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