Duden - Das Stilwörterbuch
verwehren
(geh. ):jmdm. den Zutritt, Zugang zu etw., die Benutzung von etw. verwehren; man kann ihm die Teilnahme an der Feier nicht verwehren; man kann ihm nicht verwehren, an der Feier teilzunehmen;
Ü die Häuser haben ihm den Ausblick, die Sicht verwehrt (haben den Ausblick, die Sicht behindert).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: verwehren