Duden - Das Stilwörterbuch
verurteilen
1. gerichtlich für schuldig erklären und bestrafen: jmdn. zu einer Geldstrafe, zu Gefängnis, zu einem Jahr/zu drei Monaten [Gefängnis], zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilen; er wurde in Abwesenheit zum Tod verurteilt; man hat ihn rechtskräftig, nur aufgrund von Indizien, wegen Fahrerflucht verurteilt;Ü das Unternehmen war zum Scheitern verurteilt (musste zwangsläufig misslingen); er war zum Schweigen verurteilt (musste schweigen); zur Bedeutungslosigkeit verurteilt sein.
2. vollständig ablehnen: den Anschlag, Angriff, das Attentat, Vorgehen aufs Schärfste verurteilen.
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