Duden - Das Stilwörterbuch
Verpflichtung
die:1.
a) das Verpflichten: die Verpflichtung der Beamten auf die Verfassung;
b) das Engagieren: die Verpflichtung neuer Künstler für eine Spielzeit, ans Stadttheater, nach Berlin; er hat eine Verpflichtung (ein Engagement) als Dramaturg.
2. etw., wozu man verpflichtet ist: dienstliche, berufliche, soziale, familiäre Verpflichtungen; keine [bindenden, gesetzlichen, vertraglichen] Verpflichtungen eingehen, übernehmen; keine anderweitigen Verpflichtungen haben; etw. erlegt jmdm. hohe, schwere Verpflichtungen, eine moralische Verpflichtung auf; sie hat viele gesellschaftliche Verpflichtungen; er hat alle seine Verpflichtungen gewissenhaft erfüllt, eingehalten; sie waren dieser Verpflichtung enthoben; er konnte seinen [finanziellen] Verpflichtungen gegenüber der Bank nicht mehr nachkommen (seine Schulden nicht bezahlen).
die:1.
a) das Verpflichten: die Verpflichtung der Beamten auf die Verfassung;
b) das Engagieren: die Verpflichtung neuer Künstler für eine Spielzeit, ans Stadttheater, nach Berlin; er hat eine Verpflichtung (ein Engagement) als Dramaturg.
2. etw., wozu man verpflichtet ist: dienstliche, berufliche, soziale, familiäre Verpflichtungen; keine [bindenden, gesetzlichen, vertraglichen] Verpflichtungen eingehen, übernehmen; keine anderweitigen Verpflichtungen haben; etw. erlegt jmdm. hohe, schwere Verpflichtungen, eine moralische Verpflichtung auf; sie hat viele gesellschaftliche Verpflichtungen; er hat alle seine Verpflichtungen gewissenhaft erfüllt, eingehalten; sie waren dieser Verpflichtung enthoben; er konnte seinen [finanziellen] Verpflichtungen gegenüber der Bank nicht mehr nachkommen (seine Schulden nicht bezahlen).