Duden - Das Stilwörterbuch
verpflichten
1.a) durch ein Versprechen o. Ä. binden: Beamte auf die Verfassung verpflichten; jmdn. feierlich, durch Eid, durch Handschlag verpflichten; jmdn. eidlich verpflichten (vereidigen);
b) engagieren: einen Fußballspieler, einen Trainer verpflichten; jmdn. für ein Amt verpflichten; der Schauspieler ist nach Berlin, an das Burgtheater, als Don Carlos, auf drei Jahre verpflichtet worden;
c) jmdm. als Pflicht auferlegen: sein Versprechen, sein Eid verpflichtet ihn zum Gehorsam; das verpflichtet Sie zu nichts; zu etw. gesetzlich, moralisch, vertraglich verpflichtet sein; ich bin zum Stillschweigen verpflichtet; bin ich verpflichtet zu kommen?; ich bin ihm zu Dank verpflichtet (schulde ihm Dank); ich fühle mich ihm gegenüber verpflichtet;
Ü der Tradition, nur seinem Gewissen verpflichtet sein.
2.
a) fest zusagen: er hat sich verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen; ich kann mich nicht [vertraglich] dazu verpflichten;
b) sich vertraglich binden: sich für vier Jahre beim Bund verpflichten; der Sänger hat sich auf, für zwei Jahre [an die Staatsoper] verpflichtet.
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