Duden - Das Stilwörterbuch
verkrachen
(ugs. ):1. sich entzweien: er verkrachte sich mit seinem Kollegen; wir haben uns verkracht; sie ist mit ihrer Freundin verkracht.
2. bankrottgehen: das Unternehmen ist schon bald nach seiner Gründung verkracht; ADJ. PART.: eine verkrachte (gescheiterte) Existenz; ein verkrachter Jurist.
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