Duden - Das Stilwörterbuch
Verkehr
der:1. Beförderung, Bewegung von Personen, Sachen, Fahrzeugen: grenzüberschreitender Verkehr; fließender Verkehr (Bewegung der Fahrzeuge im Straßenverkehr); ruhender Verkehr (das Halten, Parken von Fahrzeugen auf Straßen und Plätzen); der Verkehr auf den Straßen, auf der Autobahn, auf den Flüssen und Kanälen; es herrscht starker, lebhafter, reger Verkehr; der Verkehr stockt, hat stark zugenommen, wächst ständig, ruht fast gänzlich, bricht zusammen, kommt zum Erliegen, staut sich an der Kreuzung; den Verkehr drosseln, lenken, regeln, umleiten; solche Fahrzeuge behindern den Verkehr; die Brücke wurde dem [öffentlichen] Verkehr übergeben, wurde für den Verkehr gesperrt; das Auto wurde aus dem Verkehr gezogen, zum Verkehr zugelassen.
2. Kontakt: den Verkehr mit jmdm. abbrechen, einschränken, wieder aufnehmen; mit jmdm. in gesellschaftlichem, mündlichem, brieflichem Verkehr stehen; sie ist kein Verkehr für dich (du solltest den Umgang mit ihr meiden); sich im Verkehr mit Behörden nicht auskennen.
3. Geschlechtsverkehr: vorehelicher, außerehelicher Verkehr; Verkehr haben; ungeschützter (ohne Präservativ ausgeübter) Verkehr; nach, vor dem Verkehr.
etw. aus dem Verkehr ziehen (etw. nicht mehr für den Gebrauch zulassen): die Banknoten wurden aus dem Verkehr gezogen
jmdn. aus dem Verkehr ziehen (ugs. scherzh. ; jmdn. nicht mehr in einer Sache tätig sein lassen): diesen Minister hätte man aus dem Verkehr ziehen müssen
etw. in [den] Verkehr bringen (etw. in den Handel, in Umlauf bringen)
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