Duden - Das Stilwörterbuch
verfügen
1. anordnen: etw. durch Gesetz verfügen; die Schließung eines Lokals, die Räumung verfügen; der Minister verfügte den Bau der Talsperre; das Gericht verfügte die Einweisung in eine Anstalt; er verfügte [letztwillig, in seinem Testament], dass ...; die verfügten Änderungen.2. <über jmdn. , etw. verfügen>
a) bestimmen, was mit jmdm. , etw. geschehen soll: über sein Geld, über seine Zeit [frei] verfügen können; man verfügt über mich, als ob ich ein Kind sei; /Höflichkeitsformel/: bitte verfügen Sie über mich! (ich stehe zu Ihren Diensten!);
b) besitzen, einsetzen können: über Reserven, über gute Beziehungen, über Menschenkenntnis, über geheimnisvolle/übernatürliche Kräfte, über mehrere ausgezeichnete Mitarbeiter verfügen; er verfügt über umfassende Kenntnisse auf diesem Gebiet.
3. (Papierdt. , auch scherzh. ) sich begeben: er verfügte sich eilig nach Hause, in die Kanzlei.
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