Duden - Das Stilwörterbuch
verbieten
1.a) untersagen: die Eltern haben ihr den Besuch dieser Lokalität verboten; ich habe euch verboten, auf der Straße zu spielen; du hast mir gar nichts zu verbieten; der Arzt hat ihr den [Genuss von] Alkohol streng[stens] verboten; man hat ihm das Haus verboten (er darf dieses Haus nicht betreten); Unbefugten ist der Zutritt verboten!; Vater hat es ausdrücklich verboten; das verbietet die Verfassung, das Gesetz; das Betreten dieses Grundstücks ist bei Strafe verboten; /in formelhaften Aufschriften/: Betreten [des Rasens] verbieten! Rauchen, Durchgang verboten!;
Ü das müsste ihm schon sein Ehrgefühl verbieten (verwehren); das verbietet mir mein Geldbeutel (scherzh. ; das übersteigt meine finanziellen Möglichkeiten); ADJ. PART.: er sieht [in, mit diesem Hemd] einfach verboten (ugs. ; unmöglich) aus;
b) für unzulässig erklären: eine Demonstration, eine Kundgebung, eine Partei verbieten; dieses Medikament soll demnächst gesetzlich verboten werden; so viel Ignoranz müsste verboten werden (scherzh. ; ist kaum noch zu tolerieren).
2. ausgeschlossen sein: ein solches Handeln, Vorgehen, eine solche Maßnahme verbietet sich von selbst; es verbietet sich, dass ...
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