Duden - Das Stilwörterbuch
tilgen
:1. (Wirtsch. ) durch Zurückzahlen aufheben: die Schulden tilgen; ein Darlehen, einen Kredit durch Ratenzahlungen tilgen.
2. (geh. ) [aus]löschen: eine Aktennotiz tilgen; die Spuren eines Verbrechens tilgen;
Ü die Erinnerung an etw. aus seinem Gedächtnis, eine Schmach tilgen.
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