Duden - Das Stilwörterbuch
staffeln
1.a) abstufen: Preise, Gebühren, Steuern staffeln; die Zuschüsse werden nach dem Einkommen gestaffelt; die Gehälter der Beamten sind nach Dienstjahren gestaffelt;
b) sich abstufen: die Telefongebühren staffeln sich nach der Entfernung.
2. stufenweise anordnen: die Armee, die Abwehr (der Mannschaft) war gut, klug, tief gestaffelt.
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